1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der XLG SWISS GmbH, Seestrasse 46, 8598 Bottighofen (nachfolgend „XLG SWISS“), insbesondere für Beratung, Coaching, Workshops, Trainings und Audits in den Bereichen Lean Management, Prozess-, Projekt- und Changemanagement.
1.2 Die Leistungen richten sich an Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen (nachfolgend „Kunde“).
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn XLG SWISS ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder im Vertrag gehen diesen AGB vor.
1.4 Für digitale Produkte, die über externe digitale Plattformen erworben werden, gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers.
2. Erstgespräch, Angebot und Vertragsschluss
2.1 Das Erstgespräch von 45 Minuten ist unverbindlich und kostenlos.
2.2 Angebote von XLG SWISS sind während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich annimmt. Die Annahme per E-Mail genügt.
2.4 Umfang, Ziele, Zeitrahmen und Honorar ergeben sich aus dem Angebot bzw. dem Vertrag.
3. Art der Leistung
3.1 XLG SWISS erbringt ihre Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen auf Grundlage ihrer fachlichen Erfahrung. Es gelten die Bestimmungen über den einfachen Auftrag (Art. 394 ff. OR).
3.2 Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Ergebnisse und Kennzahlen aus früheren Projekten stellen keine Zusicherung für künftige Mandate dar.
3.3 Entscheidungen über die Umsetzung von Empfehlungen trifft der Kunde in eigener Verantwortung.
3.4 Die Leistungen, einschliesslich Workshops und Trainings, werden im Land erbracht, in dem der Kunde seinen Sitz hat, in der Regel an seinem Standort vor Ort oder online. Kunden mit Sitz im Ausland nehmen die Leistungen somit nicht in der Schweiz in Anspruch. Abweichungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Angebot.
4. Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Erfolg eines Mandats hängt wesentlich von der Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, ermöglicht den Zugang zu den relevanten Bereichen, Ansprechpersonen und Mitarbeitenden und benennt eine verantwortliche Kontaktperson.
4.2 Für Workshops und Trainings beim Kunden stellt dieser geeignete Räumlichkeiten und die übliche technische Ausstattung bereit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden. XLG SWISS informiert den Kunden vorab und kann den Mehraufwand nach Aufwand verrechnen.
5. Beizug von Partnern
5.1 XLG SWISS kann für einzelne Leistungen qualifizierte Partner beiziehen. Dies erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.
5.2 XLG SWISS bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemässe Leistungserbringung verantwortlich und verpflichtet beigezogene Partner zur Vertraulichkeit.
6. Honorar und Auslagen
6.1 Das Honorar richtet sich nach dem Angebot. Es wird entweder nach Aufwand (Tages- oder Stundensatz) oder als Pauschale für ein definiertes Leistungspaket vereinbart.
6.2 Ein Beratungstag umfasst 8 Stunden. Kürzere Einsätze werden nach Stunden abgerechnet.
6.3 Reise- und Übernachtungskosten sowie weitere Auslagen werden nach effektivem Aufwand verrechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
6.4 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer. Kunden mit Sitz in der Schweiz wird die Schweizer MWST zum gesetzlichen Satz zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Kunden mit Sitz im Ausland richtet sich die Steuerpflicht nach den anwendbaren Vorschriften. Unterliegt die Leistung dem Reverse-Charge-Verfahren, schuldet der Kunde die Steuer und führt sie selbst ab; er teilt XLG SWISS dazu seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit.
7. Rechnungsstellung und Zahlung
7.1 Die Abrechnung erfolgt monatlich für die im Vormonat erbrachten Leistungen und angefallenen Auslagen. Bei Pauschalen erfolgt die Rechnungsstellung gemäss den im Angebot vereinbarten Teilzahlungen.
7.2 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
7.3 Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet.
7.4 Bei Zahlungsverzug kann XLG SWISS weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen.
8. Verschiebung und Absage von Terminen
8.1 Vereinbarte Termine für Beratungstage, Workshops, Trainings und Coachings sind verbindlich.
8.2 Der Kunde kann einen Termin bis 7 Tage vorher kostenlos verschieben, sofern der Ersatztermin innert 3 Monaten stattfindet.
8.3 Sagt der Kunde einen Termin ohne Ersatztermin ab, schuldet er folgende Entschädigung, bezogen auf das Honorar für den betroffenen Termin:
– bis 14 Tage vor dem Termin: keine Entschädigung
– 13 bis 3 Tage vor dem Termin: 25 %
– weniger als 3 Tage vor dem Termin: 50 %
8.4 Einzelne Coaching-Termine können bis 48 Stunden vorher kostenlos verschoben oder abgesagt werden. Bei späterer Absage wird der Termin verrechnet.
8.5 Bereits angefallene, nicht stornierbare Auslagen, etwa Reise- oder Raumkosten, werden in jedem Fall verrechnet.
8.6 Kann XLG SWISS einen Termin wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen nicht wahrnehmen, informiert sie den Kunden umgehend und vereinbart einen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Beendigung des Vertrags
9.1 Beide Parteien können den Vertrag gemäss Art. 404 OR jederzeit beenden. Die Beendigung ist schriftlich mitzuteilen; E-Mail genügt.
9.2 Die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen und angefallenen Auslagen sind zu vergüten. Für bereits fest vereinbarte Termine gilt Ziffer 8.
9.3 Erfolgt die Beendigung zur Unzeit, ersetzt die beendende Partei den daraus entstehenden Schaden (Art. 404 Abs. 2 OR).
10. Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, streng vertraulich. Dazu gehören insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Prozess- und Kennzahlendaten sowie Aussagen von Mitarbeitenden aus Gesprächen, Workshops und Befragungen.
10.2 Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der anderen Partei nachweislich bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
10.3 Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
11. Datenschutz
11.1 XLG SWISS bearbeitet Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, nach der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO). Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung auf www.xlgswiss.com.
11.2 Bearbeitet XLG SWISS im Rahmen eines Mandats Personendaten im Auftrag des Kunden, etwa bei Mitarbeitendenbefragungen, schliessen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung ab.
12. Rechte an Unterlagen und Ergebnissen
12.1 Alle von XLG SWISS eingebrachten Schulungsunterlagen, Vorlagen, Checklisten, Fragenkataloge, Assessments und Methoden bleiben geistiges Eigentum von XLG SWISS.
12.2 Der Kunde erhält daran ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung für interne Zwecke. Die Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung oder die Verwendung für eigene Schulungsangebote bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von XLG SWISS.
12.3 Die für den Kunden individuell erarbeiteten Ergebnisse, etwa Analysen, Berichte und Massnahmenpläne, darf der Kunde nach vollständiger Bezahlung intern uneingeschränkt nutzen.
13. Referenzen
13.1 XLG SWISS nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz.
14. Haftung
14.1 XLG SWISS haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14.2 Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14.3 XLG SWISS haftet nicht für Schäden, die aus unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Kunden oder aus dessen Umsetzungsentscheidungen entstehen.
14.4 Eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden, bleibt vorbehalten.
15. Höhere Gewalt
15.1 Kann eine Partei ihre Pflichten wegen höherer Gewalt nicht erfüllen, etwa bei Naturereignissen, Pandemien, behördlichen Anordnungen oder Streiks, ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer des Ereignisses. Die Parteien vereinbaren nach Möglichkeit Ersatztermine.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
16.2 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16.3 XLG SWISS kann diese AGB anpassen. Massgebend ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
16.4 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts (CISG).
16.5 Gerichtsstand ist der Sitz der XLG SWISS GmbH in Bottighofen, Schweiz. XLG SWISS ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.
Stand: September 2026
